Heute verhandelt das #Bundesverfassungsgericht #BVerfG die Reform im #Wahlrecht zum #Bundestag. Hier ein thread 🧵 mit etwas Empirie anlässlich der vorgebrachten Kritikpunkte. (Diesmal klappt’s hoffentlich mit dem threading!)
"Wahlkreisgewinner müssen in den #Bundestag": Dieser Position liegt die Vorstellung zugrunde, dass #Wahlkreisgewinner stark legitimiert sind und absolute (oder zumindest deutliche) Mehrheiten in ihren Wahlkreisen errungen haben.
Doch das ist empirisch nicht (mehr) so - wegen verändertem #Wahlverhalten und v.a. Änderungen im #Parteiensystem. Bei der #BTW21 wurde NUR EIN WAHLKREIS mit absoluter Mehrheit gewonnen (Emden-Aurich mit 52,8% (SPD)). Allen anderen 298 Wahlkreissiegern ist das *nicht* gelungen.
Im Durchschnitt aller Wahlkreise wurden die Wahlkreise mit 33,4% gewonnen - fast genau ein Drittel. Das heisst im Umkehrschluss: genau zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler haben *gegen* die siegreichen Kandidaten gestimmt - doppelt so viele wie *für* die Sieger!
Die #Wahlkreissieger haben also *keine starke Legitimation*. (Der Wahlkreis Dresden II wurde sogar mit lediglich 18,6% von der CDU gewonnen, wo viermal so viele für andere Kandidaten stimmten!). Das Prinzip der "verbundenen Mehrheitsregel" in der Novelle ist daher angemessen.
Denn die Zahl der Mandate im Bundestag übersteigt schon seit langem die gesetzlich vorgesehene Zahl - mit wachsender Tendenz. Statt der vorgesehenen 598 Abgeordneten saßen nach der #BTW21 738 Abgeordnete im #Bundestag - fast *ein Viertel* mehr als vorgesehen!
Die bisherigen Reformen haben das Problem nicht gelöst. Gemeinsam mit den vom #BVerfG aus Gründen der Fairness eingeführten #Ausgleichsmandate hat sich die Situation vielmehr in den letzten beiden Legislaturperioden *verschärft*. Deshalb ist die jetzige Reform richtig.